Mitgliedsantrag

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  • Erstellungsdatum 21. Juni 2020
  • Zuletzt aktualisiert 21. Juni 2022

Mitgliedsantrag

Stand: Juni 2022

Informationen zur Mitgliedschaft:
Es besteht eine Mitgliedspflicht für alle Personen die am Übungs- und Spielbetrieb teilnehmen. Der Verein erhebt einen Grundbeitrag
sowie zuzüglich einen Spartenbeitrag. Der Mitgliedsantrag sollte spätestens zwei Monate nach der ersten Teilnahme am Übungsbetrieb
gestellt werden. Dies gilt insbesondere für Sportler/innen die an Pflichtspielen/Wettkämpfen teilnehmen und selbstständige
Übungsleiter/innen. Hierbei ist der Mitgliedsantrag spätestens mit der Anmeldung beim jeweiligen Sportbund (Pass Antrag, Meldelisten
etc.) bzw. mit dem Beginn der Übungsleitertätigkeit zu stellen.
Die pünktlichen Entrichtung Ihrer Beiträge ist für die Vereinsarbeit von äußerster Wichtigkeit. Sie gehört zu den satzungsmäßigen
Pflichten eines jeden Mitglieds und ist eine Bringschuld.
Für den Familienbeitrag gilt folgende Voraussetzung: Wenn mindestens 1 Erwachsener mit Kindern unter 18 Jahren in der
Beitragssumme über dem Familienbeitrag liegt, dann gilt der Familienbeitrag. Jugendliche fallen mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres
nicht mehr unter den Familienbeitrag! Bleibt ein Mitglied über einen längeren Zeitraum seine Beiträge schuldig, so kann er aus dem
Verein ausgeschlossen werden, womit auch sein Versicherungsschutz bei Unfällen erlischt!
Eine Kündigung der Mitgliedschaft kann nur schriftlich zum Ende des Kalenderjahres gegenüber dem Vorstand erfolgen.